Rechnungskorrektur Muster

Fehler können passieren. Das Ausstellen von Rechnungen stellt hierbei selbstverständlich keine Ausnahme dar. Haben Sie bei der Abrechnung etwas falsch gemacht, kann der Kunde von Ihnen eine Rechnungskorrektur verlangen.

Gesetzliche Vorgaben für Rechnungskorrekturen

Genau wie bei der Rechnung selbst gibt es auch bei einer eventuell erforderlichen Rechnungskorrektur einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Sollte Ihr Kunde die Rechnung noch nicht gebucht haben, können Sie sie von Hand korrigieren.

Hat der Kunde den Beleg hingegen schon gebucht, müssen Sie ihn stornieren und ihm eine neue Rechnung ausstellen. Senden Sie dem Auftraggeber in diesem Fall sowohl die Stornorechnung als auch die neue Rechnung zu.

Vorlage für Rechnungskorrekturen herunterladen

Wenn Sie eine Vorlage für Ihre Rechnungskorrekturen brauchen, finden Sie diese bei Bedarf auf unserer Seite. Laden Sie sich das Muster gern herunter und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben bequem am PC.