Rechnungsvorlage für Beratung

Beratungsdienstleistungen werden sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Unabhängig vom Kunden müssen Sie für Ihre Dienste als Berater selbstverständlich eine ordentliche Rechnung ausstellen.

Pflichtangaben in Rechnungen für Beratungen

Auch Berater müssen natürlich gewährleisten, dass ihre Buchhaltung für das Finanzamt nachvollziehbar ist. Rechnungen für erbrachte Beratungen spielen in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle.

Dabei kommt es nicht nur darauf an, alle Einnahmen vollständig abzurechnen. Darüber hinaus müssen auch bestimmte gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Diese unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Vorgaben, die auch für andere Branchen gelten. Achten Sie jedoch darauf, Dauer und Art der Beratung genau anzugeben.

Rechnungsvorlage für Beratungen herunterladen

Falls Sie sich im Hinblick auf Ihre Rechnungen unsicher sind, finden Sie auf dieser Seite eine passende Rechnungsvorlage, die wir speziell für Beratungsdienstleistungen erstellt haben. Diese können Sie sich bei Bedarf gerne als Muster downloaden.