Rechnungsvorlage für Catering
In der Regel werden Caterer bei Firmenfeiern mit der Bewirtung der Gäste beauftragt. Unter bestimmten Umständen können die dabei entstandenen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Damit das möglich ist, muss jedoch eine vollständige Rechnung für das Catering vorliegen.
Erforderliche Angaben auf Catering-Rechnungen
Damit das Finanzamt die Bewirtungskosten als Betriebsausgaben akzeptiert, dürfen auf der Rechnung für das Catering keine Angaben fehlen. Zu den zwingend erforderlichen Informationen zählen unter anderem genaue Angaben zu den verzehrten Speisen und Getränken sowie die Anzahl der teilnehmenden Gäste und der Grund für die Bewirtung.
Übersteigt der Rechnungsbetrag eine Summe von 150 Euro, müssen darüber hinaus noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Namen der Gäste, angegeben werden.
Rechnungsvorlage für Catering downloaden
Nutzen Sie gerne die Vorlage, die wir speziell für Catering-Rechnungen erstellt und auf dieser Seite als Download bereitgestellt haben. Sie können das Muster bequem am PC bearbeiten und die fehlenden Angaben ergänzen.