Rechnungsvorlage für Musiker
Wer als Musiker tätig ist und sein Geld beispielsweise durch Auftritte bei Feiern oder in Gaststätten verdient, muss seinen Auftraggebern für gewöhnlich auch eine Rechnung über die vereinbarte Gage zukommen lassen.
Musiker benötigen keinen Gewerbeschein
Im Normalfall gelten Musiker als Freiberufler, sodass für die selbständige Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Nichtsdestotrotz ist es selbstverständlich notwendig, alle Einnahmen nachvollziehbar belegen zu können.
Stammen diese hauptsächlich aus Auftritten, gehört es dazu auch, entsprechende Rechnungen zu erstellen. Die Pflichtangaben unterscheiden sich nicht von jenen, die auch andere Freiberufler bei ihrer Abrechnung berücksichtigen müssen. Je nach Höhe des Umsatzes muss in der Rechnung als Musiker die Umsatzsteuer ausgewiesen oder auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden.
Rechnungsvorlage für Musiker herunterladen
Als Musiker wollen Sie sich natürlich so viel wie möglich mit Ihrer Leidenschaft beschäftigen können. Nutzen Sie daher am besten unsere Vorlage, um künftig beim Erstellen der Rechnungen für Ihre Auftritte Zeit zu sparen.