Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer
Normalerweise muss bei Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Für Kleinunternehmer gilt das jedoch nicht, sodass sie ihre Rechnungen umsatzsteuerfrei ausstellen können.
Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung
Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr maximal 22.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Geschäftsjahr einen Umsatz von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitet.
Ist das der Fall, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird und der Nettobetrag somit dem zu zahlenden Gesamtbetrag entspricht.
Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass in den Rechnungen explizit auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hingewiesen werden muss. Dies kann beispielsweise mit einem Verweis auf §19 UstG geschehen.
Rechnungsvorlage ohne Umsatzsteuer herunterladen
Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig sind und eine passende Rechnungsvorlage benötigen, können Sie sich gerne unser Muster herunterladen. Dieses enthält bereits alle wichtigen Angaben und muss von Ihnen nur noch mit Ihren individuellen Informationen ausgefüllt werden.